Lautstärke

Zulässiges Standgeräusch und Messmethode

Veröffentlicht am 15. September 2024
Aktualisiert am 2. Oktober 2024

Allgemeines

Man liest immer wieder, dass es Probleme mit der „Ordnungsmacht“ hinsichtlich der Lautstärke der Abgasanlagen gibt. Grundsätzlich ist es so, dass die „Rennleitung“ jeden anhalten kann, wenn sie den Eindruck hat, dass das Fahrzeug zu laut ist. An Ort und Stelle wird dann eine Lärmmessung vorgenommen. Und hier kommen wir nun zum Knackpunkt.

Wird diese richtig durchgeführt und werden die gemessen Werte richtig interpretiert?

Als zulässiger Wert gilt der in den Papieren unter U.1 eingetragene Wert in dB. Bei meinem Camaro steht dort 78N – also 78 db. Das „N“ ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, denn es definiert Korrekturwerte und Toleranzen. Dazu am Ende mehr.

Ich gehe im Folgenden nur auf den Camaro der 1. Generation ein.

Messung

Bedingungen

Es wird jetzt immer nach der neuen EG-Richtlinie von 2016 gemessen. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:

  • Das Messmikrofon muss auf Höhe des Endrohrs positioniert werden, jedoch nicht weniger als 20 cm über dem Boden.
  • Der Abstand zum Endrohr beträgt 50 cm
  • Der Winkel des Mikrofons zur Längsachse des Endrohrs muss 45° betragen.
  • In der Nähe des Messgeräts dürfen sich weder Personen noch akustisch störende Objekte wie Sträucher oder andere Fahrzeuge befinden.
  • Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10 dB unter dem in den Papieren angegebenen Wert (U.1) liegen.

Durchführung

Während der Messung muss die Motordrehzahl konstant auf dem Wert gehalten werden, bei dem laut Fahrzeugpapieren die maximale Leistung erreicht wird oder der unter U.2 angegeben ist. Bei Nenndrehzahl >500 min-1 wird von dem Wert nur 2/3 genommen. Nachdem die Drehzahl für mindestens 2 Sekunden gehalten wurde, muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Der höchste gemessene dB-Wert wird in der Zeitspanne von konstanter Drehzahl bis zum Abfall der Drehzahl erfasst.

Es müssen so lange Messungen durchgeführt werden, bis drei Messungen vorliegen, bei denen die Abweichung zwischen den einzelnen Messwerten nicht mehr als 2 dB beträgt. Diese Messwerte werden dann auf ganze dB gerundet, und anschließend wird der arithmetische Mittelwert gebildet.

Laut DIN-Norm gilt eine Abweichung vom Referenzwert (U.1) von weniger als 5 dB als nicht signifikant. Das bedeutet, es werden 5 dB für mögliche Messungenauigkeiten addiert.

Auswertung

Jetzt kommen die Buchstaben aus der Zulassung ins Spiel. Die Buchstabenkennung in den KFZ-Papieren sagt aus wieviel dB(A) vom gemessenen Wert abgezogen werden müssen, um der Betriebserlaubnis zu entsprechen.

Dabei gibt es folgende Bedeutungen:

  • N“ > gemessener Wert minus 26 dB(A), setzt sich zusammen aus 21 dB(A) pauschal für die Entfernung und 5 dB(A) Toleranz; für Fahrzeuge von 1966 bis 1980
  • „P“ > gemessener Wert minus 5 dB(A) Toleranz; Polizei darf eine Nahfeldmessung durchführen
  • „E“ > gemessener Wert minus 5 dB(A) Toleranz; für EG-Richtlinie
  • „D“ > bedeutet DIN-Phon und ist vergleichbar mit dB(A)

„P“ und „E“ betrifft nur neuere Fahrzeuge und „D“ nur ältere. Ohne Buchstabenangabe gilt der angegebene Wert minus 5 db(A).

Wie oben bereits geschrieben, steht in den Papieren von Cooper der Wert 78N. Bei einer Messung darf die Lautstärke 78 db(A) + 26 dB(A) also 104 dB(A) betragen. Alles darüber wird zum Problem.